Page 14 - FS2025_VHS_Programm_Gesamt
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Stufe 2 um 50%
          Wohngeldempfängerinnen / -empfänger und Personen, die in deren Haushalt leben,
          sowie für BaföG-Empfängerinnen / -Empfänger und Personen, deren Einkommen
          den pauschalierten Sozialhilfesatz nicht um mehr als 10% übersteigt.

          Stufe 3 um 80% (mindestens aber 17 EUR)
          Empfängerinnen / Empfänger von ALG-II und Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt/Grund-
          sicherung) und Personen, die in deren Haushalt leben, sowie Personen, deren Einkommen
          den pauschalierten Sozialhilfesatz nicht übersteigt.
          Ehrenamtskarte, Duisburger Familienkarte um 10%
          Familienmitglieder bei Vorlage der „Duisburger Familienkarte“, sofern es sich nicht um Ver-
          anstaltungen handelt, für die keine Ermäßigung ausgewiesen ist (z.B. Exkursionen, Einzel-
          veranstaltungen). Eine Kombination mit anderen Ermäßigungsregelungen ist nicht möglich.
          Die VHS-Karte
          gilt für ein Semester und kostet 19 EUR.
          Sie beinhaltet folgende Leistungen:

           •  freier Eintritt für alle Vorträge und Lesungen (mit einem Entgelt von 5 EUR)
           •  Nachlass von 5 EUR für alle anderen Veranstaltungen und Kurse der VHS Duisburg
          Ermäßigungsregeln finden keine Anwendung bei den Kosten für Lern- und Arbeitsmateri-
          alien sowie für Prüfungs- und Bearbeitungsentgelte.
          Die vorgenannten Ermäßigungen werden nicht gewährt, wenn Dritte zur Kostenüber-
          nahme verpflichtet sind.
          Die berechtigenden Nachweise müssen bei der Anmeldung, spätestens aber innerhalb von
          14 Tagen nach Kursbeginn, bei Seminaren, Wochenendseminaren und Bildungsurlauben
          vor Beginn vorgelegt werden. Bis dahin melden wir Sie zur Sicherung Ihres Platzes als Voll-
          zahler an. Eine spätere Ermäßigung als zu den oben genannten Fristen ist nur in begründe-
          ten Ausnahmefällen möglich.
          Die Anmeldebestätigung / Die Rechnung
          erhalten Sie entweder
          bei nicht persönlicher Anmeldung per E-Mail oder auf Wunsch per Post
          oder
          bei persönlicher Anmeldung unmittelbar in der Geschäftsstelle oder per E-Mail.
          Mit Erhalt des Teilnahmeausweises sind Sie verbindlich angemeldet.

















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