Page 13 - FS2025_VHS_Programm_Gesamt
P. 13

Auf einen Blick




             Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
             Teilnehmen

             kann jede und jeder nach Vollendung des 16. Lebensjahres unabhängig von der Vor-
             bildung. Bei Lehrgängen, die auf eine Prüfung vorbereiten, können jedoch bestimmte
             Kenntnisse vorausgesetzt werden. Die mit dem Kennzeichen „Junge VHS“ versehenen
             Veranstaltungen sind in der Regel angegebenen Altersgruppen vorbehalten.

             Anmeldung und Bezahlen

             Eine Anmeldung ist für jede Veranstaltung notwendig. Abweichungen sind im Programm
             ausdrücklich vermerkt.
             Anmelden können Sie sich entweder
             •  in Textform (z.B. per Online-Buchung, E-Mail, Anmeldekarte oder Brief)
             •  persönlich in einer der Geschäftsstellen

             Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und die Beratungstermine für die
             Sprachkurse.
             Zahlungsmöglichkeiten
             1. Per SEPA-Lastschrift: Sie können die Volkshochschule ermächtigen, das fällige
                 Kursentgelt vom angegebenen Konto abzubuchen.
             2. Per EC-Karte: Sie können in unseren Geschäftsstellen mit Ihrer EC-Karte bezahlen.
             3. Bargeld: Barzahlung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
             Bankgebühren, die nicht durch Verschulden der Volkshochschule entstehen (z. B. Rücklast-
             schriften durch fehlerhafte Angabe einer Bankverbindung), werden den Teilnehmerinnen
             und Teilnehmern in Rechnung gestellt.
             Das Teilnahmeentgelt

             ist unter den Kursdaten angegeben. Grundsätzliches zum Teilnahmeentgelt können Sie
             unserer Entgeltordnung entnehmen.
             Für die Teilnahme an Lehrgängen des Zweiten Bildungsweges wird ein Bearbeitungsentgelt
             in Höhe von 50,00 EUR pro Person, Semester und Kurs erhoben. Ermäßigungsregeln
             finden hier keine Anwendung.
             Ermäßigungen

             werden in vier Stufen, entsprechend der Reihenfolge der abgedruckten Preise, gewährt.
             Nachweise hierüber sind bei der Anmeldung vorzulegen.
             Stufe 1 um 25%
             Schülerinnen / Schüler, Studentinnen / Studenten (Erstausbildung), Auszubildende, Arbeits-
             losengeldempfängerinnen / -empfänger und Schwerbehinderte (ab 80%) sowie Personen,
             deren Einkommen den pauschalierten Sozialhilfesatz nicht um mehr als 20% übersteigt.


                                                                             13
   8   9   10   11   12   13   14   15   16   17   18