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Durchführungsbedingungen
Eine Veranstaltung kann in der Regel erst ab 10 Anmeldungen durchgeführt werden. Fällt
eine Veranstaltung wegen Unterbelegung aus, wird das Teilnahmeentgelt erstattet.
Für Kurse mit weniger als 10 Teilnehmenden am Ende der zweiten Kurswoche bietet die
VHS die Möglichkeit, bei gleichem Entgelt die Anzahl der Kurstermine zu kürzen. Eine
Mindestdauer von in der Regel 75% des Stundenumfangs ist aber garantiert. Wenn Sie
nach Ende des verkürzten Kurses eine Verlängerung wünschen, macht die VHS Ihnen da-
für gerne ein neues Angebot. Für im Programm ausgewiesene Kleingruppen im Bereich
Sprachen gilt die Mindestteilnehmerzahl von 7. In anderen Programmbereichen gelten die
jeweils ausgewiesenen Regeln.
Die in der Programmübersicht entsprechend gekennzeichneten Veranstaltungen können
auch als digitale Lehrveranstaltung durchgeführt werden.
Die Anmeldebestätigung bringen Sie bitte digital oder in Papierform in den ersten Veran-
staltungsstunden mit. Die Kursleiter*innen sind gehalten, die Gültigkeit der Anmeldung zu
überprüfen.
Rücktritt
Zurücktreten können Sie kostenfrei
• bei Kursen mit mehr als 7 Kurstagen bis zum nächsten Werktag nach dem
zweiten Kurstag,
• bei Kursen mit weniger als 8 Kurstagen, sowie einer Anmeldung zu Semi-
naren, Wochenendseminaren, Einzelveranstaltungen und Bildungsurlauben
bis zu 2 Wochen vor Beginn.
Nach obigen Fristen ist ein kostenfreier Rücktritt grundsätzlich nicht möglich. In zu be-
gründenden Härtefällen, die in Textform zu formulieren sind, kann der VHS-Direktor eine
Entgelterstattung genehmigen. Lernmittel und sonstige Umlagen können nicht erstattet
werden. Ein Rechtsanspruch auf Erstattung besteht nicht.
Der Rücktritt kann nur bei Mitarbeiter*innen der Volkshochschule bekannt gegeben wer-
den, bei Kursleitenden ist eine Abmeldung nicht möglich.
Für den Rücktritt bei Schulabschlusslehrgängen, Prüfungen, Exkursionen und E-Learning
gelten abweichende Regelungen. Auskünfte erteilen die zuständigen Fachbereiche.
Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zum
Datenschutz gespeichert.
Haftung
ist durch die gesetzlichen Vorschriften geregelt, nach denen sich die Stadt Duisburg
richtet.
Außergerichtliche Streitbeilegung
Die Volkshochschule der Stadt Duisburg ist weder verpflichtet noch bereit, an
einem Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung nach dem Verbraucherstreit-
beilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
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