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Durchführungsbedingungen
            Eine Veranstaltung kann in der Regel erst ab 10 Anmeldungen durchgeführt werden. Fällt
            eine Veranstaltung wegen Unterbelegung aus, wird das Teilnahmeentgelt erstattet.
            Für Kurse mit weniger als 10 Teilnehmenden am Ende der zweiten Kurswoche bietet die
            VHS die Möglichkeit, bei gleichem Entgelt die Anzahl der Kurstermine zu kürzen. Eine
            Mindestdauer von in der Regel 75% des Stundenumfangs ist aber garantiert. Wenn Sie
            nach Ende des verkürzten Kurses eine Verlängerung wünschen, macht die VHS Ihnen da-
            für gerne ein neues Angebot. Für im Programm ausgewiesene Kleingruppen im Bereich
            Sprachen gilt die Mindestteilnehmerzahl von 7. In anderen Programmbereichen gelten die
            jeweils ausgewiesenen Regeln.

            Die in der Programmübersicht entsprechend gekennzeichneten Veranstaltungen können
            auch als digitale Lehrveranstaltung durchgeführt werden.
            Die Anmeldebestätigung bringen Sie bitte digital oder in Papierform in den ersten Veran-
            staltungsstunden mit. Die Kursleiter*innen sind gehalten, die Gültigkeit der Anmeldung zu
            überprüfen.
            Rücktritt
            Zurücktreten können Sie kostenfrei

            •   bei Kursen mit mehr als 7 Kurstagen bis zum nächsten Werktag nach dem
                zweiten Kurstag,
            •   bei Kursen mit weniger als 8 Kurstagen, sowie einer Anmeldung zu Semi-
                naren, Wochenendseminaren, Einzelveranstaltungen und Bildungsurlauben
                bis zu 2 Wochen vor Beginn.

            Nach obigen Fristen ist ein kostenfreier Rücktritt grundsätzlich nicht möglich. In zu be-
            gründenden Härtefällen, die in Textform zu formulieren sind, kann der VHS-Direktor eine
            Entgelterstattung genehmigen. Lernmittel und sonstige Umlagen können nicht erstattet
            werden. Ein Rechtsanspruch auf Erstattung besteht nicht.
            Der Rücktritt kann nur bei Mitarbeiter*innen der Volkshochschule bekannt gegeben wer-
            den, bei Kursleitenden ist eine Abmeldung nicht möglich.
            Für den Rücktritt bei Schulabschlusslehrgängen, Prüfungen, Exkursionen und E-Learning
            gelten abweichende Regelungen. Auskünfte erteilen die zuständigen Fachbereiche.

            Datenschutz
            Ihre persönlichen Daten werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zum
            Datenschutz gespeichert.
            Haftung
            ist durch die gesetzlichen Vorschriften geregelt, nach denen sich die Stadt Duisburg
            richtet.
            Außergerichtliche Streitbeilegung
            Die Volkshochschule der Stadt Duisburg ist weder verpflichtet noch bereit, an
            einem Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung nach dem Verbraucherstreit-
            beilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.






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